Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.01.1986

Rechtsprechung
   BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85   

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BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85 (https://dejure.org/1986,2603)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1986 - 2 StR 13/85 (https://dejure.org/1986,2603)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1986 - 2 StR 13/85 (https://dejure.org/1986,2603)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Milderung durch einen ganz erheblichen Tatbeitrag der Vertrauensperson der Polizei - Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs bei Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Revisionsgerichts an eine frühere mittlerweile aufgegebene rechtliche Beurteilung in derselben Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1986, 284
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.12.1981 - 2 StR 742/81

    Lockspitzel II - Möglichkeit eines Strafverfolgungsverbots

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85
    Auch wenn er den anderen mit der hier festgestellten Intensität zum (erneuten) strafbaren Tun veranlaßt sowie im weiteren Verlauf die Tat in jeder Phase mit beherrscht und steuert, erscheint der den staatlichen Organen zuzurechnende Tatbeitrag - auch bei Berücksichtigung der vom Angeklagten später entwickelten Aktivität (vgl. BGH NStZ 1982, 156) - unvertretbar übergewichtig.

    Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe.

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85
    Der erkennende Senat hat seine frühere Auffassung, daß eine die Grenzen des rechtsstaatlich Zulässigen überschreitende Einwirkung eines polizeilichen Gewährsmannes ein Verfahrenshindernis begründen könne, aufgegeben (Beschlüsse vom 4. Juni 1985 - 2 StR 13/85 = Strafverteidiger 1985, 309, 424 - und vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 - im Anschluß an BGHSt 32, 345; vgl. weiter BGH, Urteil vom 23. Juli 1985 - 5 StR 166/85 = Strafverteidiger 1985, 398).
  • BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85

    Lockspitzel Rauschgifteinfuhr - §§ 136 f StPO aF

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85
    Jedoch bindet seine in der Entscheidung vom 23. September 1983 vertretene Rechtsauffassung in der vorliegenden Sache, ebenso wie sie die neu erkennende Strafkammer gebunden hat, auch den Senat selbst (BGH, Beschluß vom 7. November 1985 - GSSt 1/85 = Strafverteidiger 1986, 47).
  • BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85

    Berücksichtigung der Tatprovokation durch polizeiliche Lockspitzel bei der

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85
    Der erkennende Senat hat seine frühere Auffassung, daß eine die Grenzen des rechtsstaatlich Zulässigen überschreitende Einwirkung eines polizeilichen Gewährsmannes ein Verfahrenshindernis begründen könne, aufgegeben (Beschlüsse vom 4. Juni 1985 - 2 StR 13/85 = Strafverteidiger 1985, 309, 424 - und vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 - im Anschluß an BGHSt 32, 345; vgl. weiter BGH, Urteil vom 23. Juli 1985 - 5 StR 166/85 = Strafverteidiger 1985, 398).
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85
    Der erkennende Senat hat seine frühere Auffassung, daß eine die Grenzen des rechtsstaatlich Zulässigen überschreitende Einwirkung eines polizeilichen Gewährsmannes ein Verfahrenshindernis begründen könne, aufgegeben (Beschlüsse vom 4. Juni 1985 - 2 StR 13/85 = Strafverteidiger 1985, 309, 424 - und vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 - im Anschluß an BGHSt 32, 345; vgl. weiter BGH, Urteil vom 23. Juli 1985 - 5 StR 166/85 = Strafverteidiger 1985, 398).
  • BGH, 23.09.1983 - 2 StR 370/83

    Polizeibehörde - Billigung - Lockspitzel - Zulässigkeit - Veranlassung zu

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85
    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat (durch Urteil vom 23. September 1983 - 2 StR 370/83 = NStZ 1984, 78 = Strafverteidiger 1984, 4) jenes Urteil mit den Feststellungen aufgehoben.
  • BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80

    Lockspitzel Rauschgiftgeschäft - Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip, Art.

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85
    Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe.
  • BGH, 23.07.1985 - 5 StR 166/85

    Polizeiverhalten und Verfahrenshindernis

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85
    Der erkennende Senat hat seine frühere Auffassung, daß eine die Grenzen des rechtsstaatlich Zulässigen überschreitende Einwirkung eines polizeilichen Gewährsmannes ein Verfahrenshindernis begründen könne, aufgegeben (Beschlüsse vom 4. Juni 1985 - 2 StR 13/85 = Strafverteidiger 1985, 309, 424 - und vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 - im Anschluß an BGHSt 32, 345; vgl. weiter BGH, Urteil vom 23. Juli 1985 - 5 StR 166/85 = Strafverteidiger 1985, 398).
  • BGH, 13.11.1981 - 2 StR 242/81

    Heroin als Belohnung - Polizeilicher Lockspitzel (agent provocateur), Möglichkeit

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85
    Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe.
  • BGH, 20.03.1985 - 2 StR 596/84

    Bestimmung des Strafrahmens - Besonders schwerer Fall - Arglistiges Ausnutzen -

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85
    Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe.
  • BGH, 13.07.1984 - 2 StR 199/84

    Tatprovokation unter Ausnutzung einer plötzlich auftretenden Notlage;

  • OLG Bremen, 16.08.1989 - Bl 183/89

    Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate,

    Darüber hinaus fuhrt nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BGH selbst die Einflußnahme eines Lockspitzels auf einen zur Tat zunächst noch nicht bereiten Täter im allgemeinen auch dann nicht zu einem Verfahrenshindernis, wenn dabei die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschritten werden (vgl. BGH in NStZ 1985, 131 , StV 1985, 309 , StV 1985, 398 , StV 1986, 100 und StV 1986, 284 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.01.1986 - 1 StR 571/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2797
BGH, 07.01.1986 - 1 StR 571/85 (https://dejure.org/1986,2797)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1986 - 1 StR 571/85 (https://dejure.org/1986,2797)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1986 - 1 StR 571/85 (https://dejure.org/1986,2797)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Folgen eines Ausbleibens der Anordnung einer Verlesung einer Vernehmungsniederschrift - Rechtliche Bedeutung des Ausbleibens eines Widerpruchs gegen das Ausbleiben der Begründung der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 325
  • StV 1986, 284
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76

    Bedeutung der Benachrichtigungspflicht hinsichtlich einer richterlichen

    Auszug aus BGH, 07.01.1986 - 1 StR 571/85
    Sie hebt auf das Erfordernis eines Widerspruchs insbesondere ab, wenn die Benachrichtigung des Angeklagten und seines Verteidigers vom Termin der kommissarischen Vernehmung versäumt worden ist (BGHSt 9, 24, 28; 26, 332, 333; BGH NStZ 1983, 325, 326).
  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 186/55

    Verwertbarkeit der Verlesung der Niederschrift über die Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 07.01.1986 - 1 StR 571/85
    Sie hebt auf das Erfordernis eines Widerspruchs insbesondere ab, wenn die Benachrichtigung des Angeklagten und seines Verteidigers vom Termin der kommissarischen Vernehmung versäumt worden ist (BGHSt 9, 24, 28; 26, 332, 333; BGH NStZ 1983, 325, 326).
  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere

    Auszug aus BGH, 07.01.1986 - 1 StR 571/85
    Die diesbezügliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betrifft Fälle, in denen nicht der Grundsatz der persönlichen, Vernehmung (§ 250 StPO; vgl. BGHSt 1, 103) verletzt war, sondern das Verfahren des Rechtshilferichters beanstandet wurde.
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 722/84

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verlesung

    Auszug aus BGH, 07.01.1986 - 1 StR 571/85
    Das Urteil vom 23. Januar 1985 (BGH NStZ 1985, 376), auf das sich der Generalbundesanwalt für seine gegenteilige Meinung bezieht, betrifft nur den Fall, daß der Angeklagte trotz angeblicher Mängel im Verfahren des ersuchten ausländischen Richters der Verlesung nicht widersprochen hat.
  • BGH, 17.05.1956 - 4 StR 36/56

    Aussage eines Zeugen als alleiniges Beweismittel - Vorladung eines Zeugen von

    Auszug aus BGH, 07.01.1986 - 1 StR 571/85
    Ein Beschluß, mit dem die Verlesung von Vernehmungsniederschriften gemäß § 251 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 StPO angeordnet wird, ist zu begründen (BGHSt 9, 230, 231).
  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 846/82

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 07.01.1986 - 1 StR 571/85
    Sie hebt auf das Erfordernis eines Widerspruchs insbesondere ab, wenn die Benachrichtigung des Angeklagten und seines Verteidigers vom Termin der kommissarischen Vernehmung versäumt worden ist (BGHSt 9, 24, 28; 26, 332, 333; BGH NStZ 1983, 325, 326).
  • BGH, 05.08.1975 - 1 StR 376/75

    Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung bei Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 07.01.1986 - 1 StR 571/85
    Auf diesen Fehler käme es freilich nicht an, wenn allen Beteiligten der Verlesungsgrund bekannt gewesen wäre (BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 376/75).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17

    Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst

    Angesichts dessen beruht ein Urteil jedenfalls dann nicht auf der fehlenden Begründung des anordnenden Beschlusses, wenn der Grund für die Verlesung ohnehin allen Verfahrensbeteiligten bekannt ist (BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 376/75 und Beschluss vom 7. Januar 1986 - 1 StR 571/85, NStZ 1986, 325; vgl. auch Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 StR 113/15, NStZ 2016, 117, 118; LR/Sander/Cirener aaO § 251 Rn. 97 mwN; Kreicker in Münchener Kommentar zur StPO, § 251 Rn. 92; siehe aber auch BGH, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 2 StR 78/10, NStZ 2010, 649).
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 446/92

    Beschluß - Begründung - Verlesung - Niederschrift - Zeuge

    In aller Regel ist wenigstens die Wiedergabe der das Gericht leitenden Erwägungen erforderlich, so daß diese rechtlich überprüfbar sind (BGHSt 9, 230 (231); BGH NStZ 1983, 569; 1986, 325; StV 1984, 324).

    Nach allem liegt ein die Revision begründender Rechtsverstoß vor (vgl. BGH NStZ 1986, 325).

  • BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99

    Verlesung des polizeilichen Protokolls; Vernehmung ohne entsprechenden

    Der Senat schließt jedoch aus, daß das Urteil auf diesem Mangel beruht (vgl. BGHR StPO § 251 IV 1 Anordnung 1; BGH NStZ 1986, 325; BGH StV 1983, 319, 320 sowie andererseits BGH NStZ 1988, 283; BGH, Urt. vom 5. August 1975 - 1 StR 376/75; Brandenburgisches OLG NStZ 1996, 300, 301).
  • BGH, 26.02.1988 - 4 StR 51/88

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von

    Trotz des - hier gegebenen - Einverständnisses aller Beteiligten hätte die Verlesung aber durch begründeten Gerichtsbeschluß angeordnet werden müssen (BGH StV 1983, 319, 320; NStZ 1986, 325).
  • OLG Hamm, 19.02.2019 - 3 RVs 6/19

    Zumutbare Zeugenpflicht bei Anreise innerhalb von Deutschland bei nicht

    Auch deshalb ist die Revision begründet (BGH, Beschluss vom 7. Januar 1986 - 1 StR 571/85, juris; MüKo-StPO/Kreicker, a. a. O., Rn. 92, m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 07.06.2016 - 1 Rv 9/16

    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Voraussetzungen für die Verlesung von

    Darauf, dass der Angeklagte und seine Verteidiger der Verlesung nicht widersprochen haben, kommt es dagegen nicht an (BGH, Beschluss vom 07.01.1986 - 1 StR 571/85 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.12.2000 - 2 Ss 1088/00

    Verlesung von Protokollen; Beschluss; Widerspruch des Verteidigers

    Darauf, dass der Angeklagte und sein Verteidiger der Verlesung nicht widersprochen haben, kommt es nicht an (zu vgl. BGH NStZ 86, 325).
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